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internationales Privatrecht / Familienrecht

Das internationale Privatrecht bestimmt, welche unter mehreren möglicherweise miteinander kollidierenden Rechtsordnungen über eine bestimmte Rechtsfrage entscheidet.

Die Frage der Zuständigkeit der deutschen Gerichte wird davon unabhängig behandelt; es kann also sein, daß deutsche Gerichte ausländische Rechtsnormen anwenden müssen.

Bei allen Fällen mit Auslandsbezug, also etwa bei Eheschließungen mit einer ausländischen Partnerin oder einem ausländischen Partner, bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug, Ehescheidungen, aber auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Eigentum im Ausland ist zunächst zu klären, welches Recht - das Deutsche oder Ausländische - für die Lösung des Problems heranzuziehen ist.

Wenn also ein Fall mit Auslandsbezug vorliegt, z.B. weil Sie selbst Ausländer sind, empfiehlt es sich, den Vorgang auf die Frage des anwendbaren Rechts zu untersuchen. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

In der heutigen Gesellschaft bestehen viele gemischt-nationale Ehen oder Ehen von in Deutschland lebenden Ausländern

Auch Deutsche mit Wohnsitz z.B. in Spanien müssen über das anwendbare Recht
informiert sein.

Wenn diese Paare Konflikte haben oder sich scheiden lassen wollen, kann sich das Verfahren nach ausländischem Recht richten, das heißt, daß möglicherweise kein Trennungsjahr eingehalten werden muß, möglicherweise muß aber auch ein gerichtliches Trennungsverfahren durchgeführt werden, bevor ein Scheidungsverfahren in Gang gesetzt werden kann.

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