Im Zivilrecht werden
alle Rechtsbeziehungen, die Personen untereinander pflegen, geregelt.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Es ist vom Prinzip der Gleichranggigkeit
der am Rechtsverhältnis beteiligten Personen geprägt. Wichtigster Gesetzestext hierzu ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Unter das Zivilrecht fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags,
da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen ( Bürgern) oder zwischen Bürgern und sogenannten juristischen Personen (z.B.GmbH) entstehen.
In den Bereich des
Zivilrechts gehören unter anderem das Kaufrecht, das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Reiserecht, das Versicherungsrecht und Schadensersatzrecht, das Familien - und Erbrecht.
Bei Problemen aus
dem Zivilrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
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